2 Heimatlandes vorgesprochen hat (pag. 53 ff.) und dass bei diesen Terminen jeweils das Datum für das nächste „Interview“ festgesetzt wurde, so am 4. März 2008 für den 17. Juni 2008 (pag. 58). Der Angeschuldigte konnte zudem belegen, dass er den Migrationsdienst des Kantons Bern jeweils über diese Interview- Termine schriftlich informiert hat (pag. 53, 55 und 57).