• Mit Schreiben vom 4. März 2008 (pag. 50) wurde der Angeschuldigte von der Verfahrensleitung aufgefordert, für die im Appellationsschreiben vom 21. November 2007 geltend gemachten Vorsprachen bei der Botschaft Nigerias schriftliche Bestätigungen vorzulegen. Dieser Aufforderung kam der Angeschuldigte mit Schreiben vom 11. März 2008 nach (pag. 52).