Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz hat O. mit Urteil vom 1. Juni 2007 wegen Widerhandlungen gegen das ANAG schuldig erklärt, den bedingten Vollzug einer früheren Strafe mit Änderung der Strafart widerrufen und ihn im Sinne einer Gesamtstrafe zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Dagegen erklärte der Angeschuldigte die vollumfängliche Appellation. Auszug aus den Erwägungen: (...) II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 1. (...)