Der Angeschuldigte hat die Privatklägerin rund eine Stunde lang mit einem solchen Messer in der Hand sexuell missbraucht und dabei immer wieder gedroht, das Messer einzusetzen, wenn sie sich seinen Anordnungen nicht fügen würde. Dabei hat er teilweise das Messer an ihren Hals gehalten bzw. es war nicht zu vermeiden, dass er während des Geschehens teilweise auch unabsichtlich in gefährliche Nähe des Halses und des Kopfes der Privatklägerin gekommen ist. Die Privatklägerin fürchtete dabei um ihr Leben. Es ist gerichtsnotorisch, dass am Hals bereits relativ kleine Schnittwunden zu starken Blutungen und zum Tod eines Menschen führen können.