Regeste Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Frage der qualifizierten Begehungsform dieser Tatbestände beim Einsatz eines Messers mittlerer Grösse: Ein Messer mittlerer Grösse ist ohne Weiteres geeignet, durch einen relativ kleinen Schnitt am Hals eine lebensbedrohliche Situation herbeizuführen. Unter diesen Umständen hat der Angeschuldigte einen gefährlichen Gegenstand eingesetzt und in Kombination mit der fortdauernden Bedrohung mit dem Messer am Hals des Opfers die geforderte Intensität für eine qualifizierte Begehungsform der Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung erfüllt.