Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz sprach den Angeschuldigten schuldig der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kind und Versuchs dazu schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen à Fr. 110.00, bedingt erlassen bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zur Bezahlung einer Genugtuung von Fr. 3'000.00. Dagegen erklärte der Angeschuldigte die Appellation. Die Kammer bestätigte den erstinstanzlichen Schuldspruch. Die Geldstrafe wurde auf 120 Tagessätze à Fr. 130.00 und die Genugtuung auf Fr. 1'000.00 reduziert. Auszug aus den Erwägungen: [...] IV. Rechtliches A. Zum Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern [...] B. Subsumption in vorliegendem Fall