SK-Nr. 2008/468 Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Weber und Oberrichter Zihlmann sowie Kammerschreiberin Kummer vom 5. März 2009 in der Strafsache gegen A. Angeschuldigten/Appellant wegen sexuellen Handlungen mit Kind und Versuchs dazu B. Privatkläger Regeste Der sexuelle Charakter einer Handlung ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.