6 deshalb analog zu den unter altem Recht aus dem Strafregister gelöschten Strafen zu behandeln und es ist dazu teilweise ein Zusatzurteil auszufällen. Wie diese Frage bei einem nach neuem Recht entfernten Urteil zu entscheiden wäre, kann vorliegend offen gelassen werden. Zum Urteil des Kreisgericht VIII Bern-Laupen vom 15. August 2003 ist deshalb teilweise ein Zusatzurteil auszufällen. 7