SK-Nr. 2008 446 Urteil der 3. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Schnell (Präsidentin i.V.), Oberrichterin Bratschi und Obergerichtssuppleantin Grütter sowie Kammerschreiberin Jaggi vom 1. Mai 2009 in der Strafsache gegen A. amtlich vertreten durch Fürsprecher X. Angeschuldigter/Appellant wegen sexuellen Handlungen mit Kindern