Die Angeschuldigte hätte damit nach wie vor die Möglichkeit ein Erwerbseinkommen zu erzielen, weshalb ihre derzeit einzigen Einkünfte aus Vermögen hinter den Beträgen zurückbleiben, die sie in zumutbarer Weise erzielen könnte. Aus diesem Grund ist ihr zusätzlich zu den Erträgen aus dem Vermögen ein potentielles Einkommen aufzurechnen. Ausgehend von ihrer Ausbildung und bisherigen beruflichen Tätigkeit ist ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 5'000.00 bzw. ausgerechnet auf einen Tag von Fr. 166.50 realistisch. Damit ist von folgendem Tageseinkommen auszugehen: Vermögensertrag Fr. 812.50 potentielles Einkommen aus Erwerbstätigkeit Fr.166.50