Das Nettovermögen der Angeschuldigten beträgt Fr. 5'850'000.00. Ausgehend von einem Zinssatz von 5 % ergibt sich ein jährlicher Ertrag von Fr. 292'500.00, berechnet auf einen Tag von Fr. 812.50. Von diesem hypothetischen Vermögensertrag kann für die Berechnung des Tagessatzes ausgegangen werden. 2.3.2. Potentielles Einkommen aus Erwerbstätigkeit Weiter hält das Bundesgericht im zitierten Entscheid fest, dass von einem potentiellen Einkommen auszugehen ist, wenn die Einkünfte hinter den Beträgen zurückbleiben, die der Täter in zumutbarer Weise erzielen könnte.