2 zahlen, weshalb es sich rechtfertigt auch die Liegenschaften dem für die Berechnung des Ertrages massgeblichen Vermögen anzurechnen. Aufgrund der Angaben der Angeschuldigten im Bezug auf ihr Vermögen und der Möglichkeit, den hypothetischen Ertrag zu berechnen, spielt der bezifferte Lebensaufwand von Fr. 10'000.00 als Hilfsargument nur eine untergeordnete Rolle.