Der Ertrag kann hypothetisch aufgrund des angegebenen Vermögens sowie einem festzulegenden Zins bestimmt werden. Das Vermögen der Angeschuldigten beträgt inkl. Liegenschaften ca. Fr. 6'500'000.00. Die Hypothekarschulden belaufen sich auf Fr. 650'000.00. Das Nettovermögen der Angeschuldigten beträgt damit Fr. 5'850'000.00 (Fr. 6'500'000.00 abzüglich Schulden von Fr. 650'000.00), wobei hier kein Freibetrag zum Zug kommen kann, weil der ganze Vermögensertrag Einkommen ist. Die Kammer nimmt dabei keine Unterscheidung zwischen Liegenschafts- und Wertschriftenvermögen vor. Die Angeschuldigte profitiert aus der Nutzung der Liegenschaft. Sie muss keinen Mietzins