Redaktionelle Vorbemerkungen: A. wurde schuldig gesprochen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (qualifiziert, BAK 2.77 Promille) sowie wegen einfacher Verkehrsregelverletzung. Sie wurde verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 700.00, einer Verbindungsbusse von Fr. 4'900.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) sowie zu einer Übertretungsbusse von Fr. 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage). Auszug aus den Erwägungen: (...) II. Materielles (...) E. Höhe der Tagessätze (Berechnung) (...) 2.3.1. Vermögensertrag