6 U. und V., indem er Mobiliar sowie Küchengeräte aus seinem Restaurant wegschaffte, die Türe zum Lokal mit einem Flachwerkzeug aufwuchtete und so einen Einbruchdiebstahl vortäuschte [...]“ (Überweisungsbeschluss pag. 98), nicht aber ein Verhalten zu einem späteren Zeitpunkt. Es hat somit ein Freispruch zu erfolgen. [...] 7