Hinzu kommt, dass es dem Angeschuldigten mit dem Einbruch unbestrittenermassen um den Erhalt der Versicherungsleistung ging. Zwar dürfte ihm bekannt gewesen sein, dass die Versicherung im Falle eines Diebstahls ihre Leistung von einer bei der Polizei eingereichten Anzeige abhängig machen würde (vgl. pag. 40) und seine Versicherungspolice per Ende 2007 endet; dennoch ist es durchaus denkbar, dass er sich nach seiner Rückkehr (am 10. Januar 2008) selber bei der Polizei gemeldet und den fingierten Einbruchdiebstahl angezeigt hätte. Vielleicht hätte er aber auch nichts unternommen.