Nach dem Gesagten konnte der Angeschuldigte nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerade nicht damit rechnen, seine Frau würde während seiner Abwesenheit zum Rechten schauen. Es hätte ohne weiteres sein können, dass X. die Post erst später oder aber – nach dem Ende der Betriebsferien am 3. Januar 2008 – gar nicht abgeholt hätte. Im letzteren Fall wäre es womöglich der Bruder gewesen, der den fingierten Einbruchdiebstahl entdeckt hätte. Wie dieser reagiert hätte, bleibt offen.