Zu den möglichen „Entdeckern“ gehörte nebst diesen Personen seine Ehefrau, welche den Einbruch schliesslich auch entdeckte und der Polizei meldete. Der Angeschuldigte ist bei seinem Täuschungsmanöver aber auch nicht so vorgegangen, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit zu rechnen war, dass sie den Diebstahl bemerken und diesen der Polizei melden würde.