2 Angeschuldigten von diesen Personen niemand den Diebstahl bemerkt hätte. Die Spuren (Abdrücke eines Flachwerkzeugs) an der Eingangstüre zum Lokal waren nicht sehr markant, als dass sie von Passanten/Hausbewohnern ohne weiteres hätten bemerkt werden müssen (vgl. pag. 13). Ob dann dieser unbestimmte Personenkreis bei Feststellen der Spuren die Polizei darüber ins Bild gesetzt hätte, bleibt ebenfalls fraglich.