Es ist zwar möglich, dass der Angeschuldigte damit rechnete, dass jemand während seiner Ferienabwesenheit den Einbruch bzw. Diebstahl bemerken würde. Zu den möglichen „Entdeckern“ des Delikts gehörten insbesondere die Hausbewohner – das Imbisslokal befand sich im Parterre eines Wohnblocks –, sein Bruder, der auch einen Schlüssel zum Lokal gehabt hatte, sowie Gäste/Kunden, die das Lokal aufsuchen wollten. Es ist aber ebenso vorstellbar, dass während der Ferienabwesenheit des