Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte transportierte Ware aus seinem Imbisslokal ab und hinterliess an der Türe zum Lokal Spuren, alles in der Absicht, einen Einbruchdiebstahl vorzutäuschen um von der Versicherung die entsprechende Leistung zu erlangen. Während seiner Ferienabwesenheit entdeckte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau den fingierten Einbruchdiebstahl und informierte die Polizei. Die Vorinstanz sprach den Angeschuldigten des versuchten Betruges, der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte sowie der Irreführung der Rechtspflege schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 168 Tagessätzen (40 Tagessätze unbedingt).