2 Widerruf nach Art. 46 Abs. 1 StGB entgegen stehen würden, auch für die Gesamtstrafe nach Massgabe von Art. 62a Abs. 2 und Art. 89 Abs. 6 StGB zur Anwendung zu kommen. Aus diesem Grund seien die Strafen zu kumulieren (vgl. dazu dessen schriftlichen Parteivortrag vom 06.01.2009, S. 2 f = pag. 579).