IV. Strafzumessung [...j B. Gesamtstrafe 1. Gemäss Art. 62a Abs. 2 StGB spricht das Gericht in Anwendung von Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe aus, wenn aufgrund der neuen Straftat die Voraussetzungen für eine unbedingte Freiheitsstrafe erfüllt sind und diese mit einer zu Gunsten der Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe zusammen trifft.