Zwar habe die Betroffene in der Tat ausgesagt, dass wenn sie gewusst hätte, was sie hier erwarte, hätte sie sich nicht für diesen Weg entschieden. Dies sei jedoch nicht in Bezug auf die Prostitution gemeint, sondern stehe viel mehr im Zusammenhang mit besonderen Erlebnissen im Club H., wie beispielsweise den Vergewaltigungen. Eine Vergewaltigung habe allerdings nichts mit dem Menschenhandel zu tun. Ein solcher Vorfall sei irrelevant für den Tatbestand des Menschenhandels.