Angeschuldigter 2 wegen Förderung der Prostitution, Menschenhandels, Widerhandlung gegen das ANAG, Pornographie und Gewaltdarstellungen. Regeste Verurteilung wegen Menschenhandels in Mittäterschaft: Mittäterschaft liegt auch dann vor, wenn einer der beiden Angeschuldigten bei der Beschaffung einer „neuen Prostituierten" für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb im Ausland weilte und über den Handel nur telefonisch oder per SMS informiert wurde. Er muss sich die Handlungen seines Geschäftspartners anrechnen lassen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass er dessen Entschluss mitgetragen hat.