Die Voraussetzungen dafür sind hier an sich gegeben. Man könnte sich allerdings fragen, ob es sehr sinnvoll ist, wenn im Verfahren wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten der Staat durch Ausfällung einer zusätzlichen Busse in Konkurrenz tritt mit der Trägerin des angegriffenen Rechtsgutes und somit im Ergebnis deren Chancen, zu ihrem Recht zu kommen, schmälert. Die Staatsanwaltschaft hätte wohl kaum selbstständig die Appellation erklärt, wenn der Gerichtspräsident in dieser Konstellation auf eine Denkzettelbusse verzichtet hätte. (Seite 3)