Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte wurde vor erster Instanz schuldig gesprochen wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, begangen in der Zeit von Mai 2001 bis Dezember 2007 z.N. von B. und deswegen verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 60.00, ausmachend total Fr. 3’000.00 (Probezeit von drei Jahren), zu einer Busse von Fr. 1'500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen) sowie zu den Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00. Der Angeschuldigte appellierte gegen das ausgefällte Strafmass. Auszug aus den Erwägungen: (...) II. Strafzumessung (...) 7. Busse