Da in der Sache selbst kein materielles Urteil ergangen ist, sind keine Nachteile zu erwarten, wenn die Angelegenheit zu neuer Behandlung und Beurteilung an den Gerichtspräsidenten 1 des Gerichtskreises XII Frutigen-Niedersimmental zurückgewiesen wird. Die vorliegende Kassation erfordert keine Entfernung von Akten aus dem Aktenheft. [...] 6