Das Institut der Kassation gründet im Gedanken, dass in erster Instanz verletzte wesentliche Verfahrensvorschriften in oberer Instanz nicht allen Fällen ohne Nachteil für die betroffene Partei gutgemacht werden können, und dass die am Strafverfahren Beteiligten in jeder Instanz Anrecht auf ein gesetzmässiges Verfahren haben. Würde ungeachtet schwerer Prozessrechtsverletzungen der Vorinstanz der Fall durch die obere Instanz materiell entschieden, ginge dem Betroffenen eine Instanz verloren, was nicht zulässig wäre (vgl. MAURER, Das bernische Strafverfahren, Bern 1999, S. 515).