3 worden wäre, eintritt, ist dem Gesetzestext nicht zu entnehmen und wird auch von der Praxis nicht verlangt. Im vorliegenden Fall muss es deshalb genügen, dass der Untersuchungsrichter die Zivilakten eingeholt und als Grundlage für weitere Ermittlungen verwendet hat. Der vorinstanzliche Entscheid ist deshalb aufzuheben und zur materiellen Behandlung zurückzuweisen.