Indem der Untersuchungsrichter am 2. März 2004 (Eingang der edierten Gerichtsakten beim Untersuchungsrichteramt, pag. 257) beim Gerichtskreis XII Frutigen- Niedersimmental die Zivilakten in der Rechtsöffnungssache zwischen Strafanzeiger und Angeschuldigtem edierte, wurde die laufende Verjährung unterbrochen, und die Frist begann von Neuem zu laufen. Dass die Aktenedition telefonisch erfolgte, änderte nichts daran, umso mehr, als die Aktenedition aktenkundig gemacht wurde (pag. 257).