Redaktionelle Vorbemerkungen: Am 16. Februar 2004 erstattete die Privatklägerschaft Strafanzeige gegen A. Am 2. März 2004 edierte der Untersuchungsrichter telefonisch Zivilakten betreffend eines Verfahrens zwischen dem Angeschuldigten und den Privatklägern. Am 22. Oktober 2007 eröffnete der Untersuchungsrichter die Strafverfolgung gegen A. Am 9. Juli 2008 wurde dem Strafverfahren gegen A. durch den Gerichtspräsidenten wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung keine weitere Folge gegeben. Dagegen appellierten sowohl die Privatklägerschaft als auch die Generalprokuratur.