Das Verhalten des Angeschuldigten war während der angeblichen Deliktsphase in erster Linie vom Bemühen, für seinen Kiosk das Überleben zu sichern, getragen. Er nutzte die ihm vom Verband X. zugestandene Überlegungsfrist, um mit Hilfe eines ausgewiesenen 3 Fachmanns den besten Weg für sein Kleinunternehmen zu finden. Seinen Kiosk führte er im gewohnten Rahmen weiter, ohne besondere Extravaganzen oder übermässige Bestellungen.