Wie bereits festgehalten und auch vom Generalprokurator angeführt, haben sich die im massgebenden Zeitraum getätigten Bestellungen durchaus im Rahmen gehalten und entsprachen dem „courant normal“. Der Angeschuldigte hat zudem auch Zahlungen geleistet. Weiter wurde dem Angeschuldigten durch eine Fachperson geraten, den Kiosk weiterzuführen. Wie sich aus den Aussagen des Zeugen Z. ergibt, habe man sich wirklich bemüht und dem Verband X. Lösungsvorschläge unterbreitet.