Aufgrund des letzten Gespräches mit dem Verband X. am 23. Juli 2003 war vieles in der Schwebe. Zwar sollte der Angeschuldigte regelmässig Rückzahlungen leisten und den Ausstand nicht über Fr. 150'000.00 anwachsen lassen, andererseits wurde ihm aber vom Verband X. eine Überlegungsfrist bis zum 15. September 2003 gewährt, um sich für oder gegen einen Verkauf, verbunden mit der Anstellung als Aussendienstmitarbeiter, zu entscheiden. Es wurde damit toleriert, dass er den Kiosk weiterführte und auch Bestellungen tätigte. A. befand sich in einem Dilemma. Weil er den Kiosk retten und das Angebot des Verbandes X. zunächst prüfen wollte, suchte er nach Alternativen.