A. steckte seit längerer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Er führte seinen Kiosk aber trotzdem weiter und bezog insbesondere auch Waren über den Verband X., womit er seine Vermögenslage verschlimmerte. Die zentrale Frage ist, ob dieses Vorgehen des Angeschuldigten als leichtsinnig und als krasser Verstoss gegen rational-ökonomische Prinzipien zu werten ist.