Zudem war die Weiterführung des Kiosks in dieser, dem Angeschuldigten auch vom Verband X. zugestandenen Überlegungsphase, auch in den Augen eines Fachmannes die einzige Möglichkeit für eine Erfolg versprechende Sanierung. Ob in Anbetracht dieser Situation davon ausgegangen werden muss, A. habe leichtsinnig einen gewährten Kredit benützt, ist eine rechtliche Frage und wird unter der nachfolgenden Ziffer IV abgehandelt. IV. Rechtliches (....) 5. Beurteilung durch die Kammer