Redaktionelle Vorbemerkungen: Als Mitglied des Verbandes X. bestellte A. bei Lieferanten Waren, welche ihm direkt geliefert wurden, während die Rechung zunächst vom Verband X. bezahlt und ihm erst anschliessend vom Verband X. in Rechnung gestellt wurde. A. konnte seinen Zahlungsverpflichtungen mit der Zeit nicht mehr nachkommen und verschuldete sich gegenüber dem Verband X. Trotzdem nahm er regelmässig weitere Bestellungen vor. Der Angeschuldigte wurde vorinstanzlich wegen Misswirtschaft schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu Fr. 40.00 (Probezeit 2 Jahre) sowie einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt. Vor oberer Instanz erfolgte ein Freispruch.