Auszugehen ist vielmehr von einem hypothetischen auf Schätzung beruhenden Vermögensertrag, wobei hier kein Freibetrag zum Zug kommen kann, weil der ganze Vermögensertrag Einkommen ist. Weil nicht davon auszugehen ist, dass ein normal kalkulierender Mensch einen Vermögensbetrag von Fr. 208'000.00 einfach auf einem Lohnkonto mit derzeit sehr tiefen Zinssätzen „lagert“, sondern gewinnbringender einsetzt, kann im Ergebnis – gleich wie die 2. StrK das getan hat – von einem (durchschnittlichen) Zinssatz von 2% ausgegangen werden.