Damit verbleibt die Frage, ob und inwiefern das Vermögen bei der Tagessatzhöhe zu berücksichtigen ist. Nach der letzten steueramtlichen Einschätzung (2005 definitiv) wies A. ein Vermögen von Fr. 208'000.00 aus (pag. 93.2.). Der Vorrichter hat dieses Vermögen einkommensmässig nicht berücksichtigt, wohl aber mit einem tagessatzerhöhenden Faktor mit dem Ergebnis eines Korrekturbetrages von Fr. 30.00.