Regeste Berechnung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe, Berücksichtigung des Vermögens. Bei durchschnittlichem Einkommen ist die Substanz des Vermögens nicht zu berücksichtigen, dagegen der Vermögensertrag. Fehlen Angaben des Angeschuldigten, darf von einem hypothetischen, geschätzten Vermögensertrag von 2 Prozent ausgegangen werden (Erw. 4.B.b).