Die oben wiedergegebenen Auszüge aus der elektronischen Korrespondenz zeigen, dass nicht nur die Fragen der Bieter eindeutige Hinweise auf die Missbräuchlichkeit der Auktion enthalten (z.B. „Schwindel“, „Märchen“, „nicht sauber“), sondern auch die Antworten von Verkäuferseite nahe legen, dass etwas nicht stimmen konnte. So behauptete der Angeschuldigte A. auf Frage, warum der Anbieter über keine (positiven) Bewertungen verfüge, dass das Konto, unter welchem die Auktion stattfinde, neu sei, er jedoch bei einem früheren Konto über viele positive Bewertungen verfüge.