Darauf erwiderte „H.“, das könne nicht sein, da Swisscom dieses Natel nie im Sortiment gehabt habe. Nachdem der Anbieter seine Antwort nochmals bestätigte, schrieb „H.“, der Verkäufer erzähle „ein Märchen“, das könne unmöglich sein, es handle sich wohl um einen „Schwindel“, der nicht der Wahrheit entspreche, und er hoffe, es falle niemand herein (pag. 135). Die oben wiedergegebenen Auszüge aus der elektronischen Korrespondenz zeigen, dass nicht nur die Fragen der Bieter eindeutige Hinweise auf die Missbräuchlichkeit der Auktion enthalten (z.B. „Schwindel“, „Märchen“, „nicht sauber“), sondern auch die Antworten von Verkäuferseite nahe legen, dass etwas nicht stimmen konnte.