134 mitte). Auf nochmalige Nachfrage erklärte der Anbieter dann, es handle sich bei ihm schliesslich um eine im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft, dort könne man auch sehen, wie viel Eigenkapital die AG habe und der Fragesteller solle sich überlegen, ob es diese Firma nötig hätte, ihn wegen ein paar hundert Franken zu betrügen (pag. 135 mitte). Auch am 22. Juli 2006 erkundigte sich der Benutzer „H.“, ob das angebotene „Nokia N80“ eine Garantie habe, worauf er die Antwort erhielt, das Natel verfüge über eine im Swisscom-Shop ausgestellte Garantie von zwei Jahren. Darauf erwiderte „H.“, das könne nicht sein, da Swisscom dieses Natel nie im Sortiment gehabt habe.