spätestens dann, mithin noch vor Ende der Auktion, erkennen müssen, dass mit den Angeboten der Angeschuldigten etwas nicht stimmen konnte. Wie sich aus einem in den Akten enthaltenen Ausdruck der entsprechenden elektronischen Korrespondenz zwischen dem Verkäufer (d.h. hier dem Angeschuldigten A.) und verschiedenen Interessenten ergibt, waren bei der auf ricardo durchgeführten Auktion denn auch bereits ab dem 21. Juli 2006, mithin drei Tage vor Beendigung der Auktion, im Rahmen der „Fragen an den Verkäufer“ deutliche Hinweise dafür ersichtlich, dass es bei der Auktion nicht mit rechten Dingen zugehen konnte (pag. 133 ff.