Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Vorinstanz sprach den Angeschuldigten des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern sowie der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldigt und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen von je Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 500.00. Dagegen erklärte der Angeschuldigte die vollumfängliche Appellation. Die Kammer bestätigte die Schuldsprüche. Sie verurteilte den Angeschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen von je Fr. 30.00 und zu einer Verbindungsbusse (Art. 42 Abs. 4 StGB) von Fr. 200.00. Für die Übertretung wurde gesondert eine zusätzliche Busse von Fr. 300.00 ausgefällt. Auszug aus den Erwägungen: