Aus diesem Grund habe er die Gesamtrechnung bezahlt und in der Schweiz habe er dann den Betrag von den einzelnen Teilnehmern zurückverlangt (Protokoll S. 28). In der gleichen Einvernahme hat K. allerdings selber deklariert, dass u.a. das Nachtessen von der Firma X. bezahlt wurde (Protokoll S. 25) und das wurde unisono von allen Beteiligten auch so bestätigt, so auch vom Angeschuldigten selber (pag. 139) sowie von dessen Ehefrau (vgl. Einvernahme von S. vom 1. September 2003, Protokoll S. 7). Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Nachtessen vor dem Opernbesuch am 27. Juli 2003 von der Firma X. finanziert worden ist.