Bei den geldwerten Vorteilen, die A. empfangen hat, lässt sich der Wert des Opernbesuches exakt beziffern, nämlich auf 135 Euro (pag. 41 sowie Beilage 5 zur Einvernahme von K. vom 20. Juni 2003 in Verbindung mit dessen Aussage, dass die geladenen Gäste alle ein Billett der gleichen Kategorie hatten). Das gleiche gilt auch für das Nachtessen, das für 50 Personen total 2'059 Euro kostete, pro Person ausmachend 41.18 Euro (vgl. Beilage 5 und 6 zur Einvernahme von K. vom 20. Juni 2003).