Dies müsse als klares Indiz dafür gelten, dass diese für den Verkauf einer unbestimmten Menge Heroin gedacht gewesen seien. Gestützt auf die Aussagen des Angeschuldigten, wonach sich in einem Minigrip normalerweise fünf Gramm Heroin befinden würden sowie auf die Tatsache, dass die Polizei ihn dabei habe beobachten können, wie er mehrere Male aus einem Minigrip Heroin herausgeschöpft und dafür Notengeld entgegengenommen habe, schliesse das Gericht, dass er an diesem Tag im Besitze von ungefähr fünf Gramm Heroin gewesen sei.