II. Materielles 1. Zur Begründung des Schuldspruchs durch die Vorinstanz kann vorweg der Einfachheit halber auf die diesbezüglichen Erwägungen verwiesen werden (vgl. dazu Erw., S. 1 ff = pag. 25 ff). Im Folgenden soll das Wichtigste noch einmal kurz zusammengefasst werden: